Vorwurf einer Steuerstraftat: Steuerberater oder Anwalt?

Steuerberater sind Fachleute in Sachen Steuerrecht. Dieser Beruf ist ein klassischer Kammerberuf und ist – wie für Kammerberufe typisch – rechtlich besonders streng geregelt. Anwärter auf diesen Beruf müssen sowohl fachlich als auch persönlich ihre Eignung durch anspruchsvolle langwierige Prüfungen unter Beweis stellen. Kammerberufe sind freie Berufe, zu denen unter anderem auch Ärzte, Notare und Anwälte zählen.
Zu den primären Aufgaben des Steuerberaters zählt die vorausschauende Beratung für die Steuergestaltung seiner Mandanten, so dass sie dem Steuergesetzen entspricht und andererseits für den Mandanten ein Optimum an Steuerersparnis herausholt. Er berät bei oder erstellt die Steuererklärungen, aber auch Buchführungen und Jahresabschlüsse. Er überprüft die Steuerbescheide und kann in Streitfällen mit dem Finanzamt den Mandanten auch vor dem Finanzgericht vertreten.
Damit scheint er für so manchen auch der geeignete Berater, wenn dem Mandanten eine Steuerstraftat vorgeworfen wird.

Doch so fundiert die berufliche Ausbildung des Steuerberaters auch ist, er ist weder Anwalt noch ein „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht“ und kann nur in begrenzten Fällen als Verteidiger vor einem Strafgericht auftreten.
Zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht sind – anders als es der Name suggerieren könnte – Rechtsanwälte, die eine Zusatzausbildung in Sachen Steuerstrafrecht absolviert haben. Voraussetzung für diese Zusatzausbildung ist eine langjährige – über mindestens drei Jahre – in einem der beiden Fachgebiete Steuerrecht und / oder Strafrecht, was z.B. durch die Führung der Bezeichnung als Fachanwalt dokumentiert werden kann.
Ein guter Steuerberater wird einem Mandanten, der sich in Sachen Steuerstraftat an ihn wendet also immer an einen versierten Anwalt verweisen, denn die Verteidigung von Mandanten vor einem Strafgericht ist allein einem Rechtsanwalt erlaubt. Damit wird sicher gestellt, dass die Beschuldigten vor Gericht eine adäquate Verteidigung erhalten, denn in Rechtsfragen gilt das Gesetzt und nicht einfach nur ein gesunder Menschenverstand. Juristische Texte werden von Laien häufig nicht richtig verstanden und leicht kann man sich vor Gericht durch unbedachte Äußerungen in eine missliche Lage bringen.
Daher sollte man sich als Beschuldigter auch immer von einem Anwalt verteidigen lassen, der das Strafrecht zu einer Schwerpunkttätigkeit erklärt hat.
Das Steuerstrafrecht ist im vergleich zum Strafrecht noch mal komplizierter, da allein das Steuerrecht ein Dickicht an Bestimmungen, Regeln, Ausnahmen und Ausnahmen von Ausnahmen ist, dass hier auch ein Fachanwalt für Strafrecht dran verzweifeln kann.
In solchen Fällen helfen Fachanwälte, die eine nochmalige Weiterbildung auf sich genommen haben und sich daher „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht“ nennen darf.